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AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der amb|graz Ausstellungsservice u. Messebau GmbH

1.

Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Entgegenstehende und abweichende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung.

2.

Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten.

3.

Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmen-Daten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.

4.

Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle, etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle, etc.)  werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als "ohne Korrektur genehmigt". Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem betreffend Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann.

5.

Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen.

6.

Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftraggeber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden.

7.

Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.

8.

AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen.

9.

Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht.

10.

AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde oder droht oder, wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13. oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

11.

Zahlungsbedingungen: Der gesamte Auftragswert (100 % des Auftragswertes) ist bei Auftragserteilung, spätestens nach Erhalt der Rechnung netto Kassa zu bezahlen. Beanstandungen, die allein die Verrechnung betreffen, sind, damit diese wirksam sind, binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zu erheben. AMB nimmt keine Wechsel an. Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen – welcher Art auch immer – mit Forderungen der AMB aufzurechnen oder die Zahlung fälliger Rechnungen zu verweigern. AMB ist berechtigt, sämtliche Rechnungen für Lieferungen und Leistungen direkt am Messeort vor, während oder nach der Veranstaltung einzuheben. Für die Änderung von ausgestellten Rechnungen wird ein Betrag von € 45, – zzgl. 20 % USt. pro Änderung in Rechnung gestellt.

12.

Stornobedingungen: Wird der Auftrag vom Aussteller (aus welchem Grund auch immer) innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert, so stehen AMB 50 % des Auftragswertes als pauschalierter Schadenersatz zu. Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn gilt der gesamte Auftragswert als Stornogebühr. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Stornogebühr nicht nur in Fällen der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber zu bezahlen ist, sondern verschuldensunabhängig auch dann vom Auftraggeber zu bezahlen ist, wenn die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die außerhalb der Sphäre des Auftraggebers gelegen sind, sowie bei Absage/Verschiebung oder Verkleinerung der Veranstaltung oder aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich oder zulässig sind oder werden sollte.

13.

Gerät der Auftraggeber mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, so ist die Gesamt - Auftragssumme vor Messebeginn fällig. AMB ist im Falle nicht geleisteter Anzahlung von jeder Lieferung / Leistungsverpflichtung befreit. Sind die vom Auftraggeber bestellten Materialien/Mobiliar trotz nicht geleisteter Anzahlung bereits am Mietort angeliefert, so kann AMB diese gelieferten Gegenstände ohne weitere Benachrichtigung des Auftraggebers, auf dessen Kosten und Gefahr, wieder entfernen. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche welcher Art auch immer, zu.

14.

AMB haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden, es sei denn AMB oder ihr zurechenbare Dritte haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. AMB übernimmt keine Haftung für eingesandte Materialmuster (Logos, Fotos, Pläne). AMB empfiehlt daher keine Originale zu versenden. AMB haftet nicht für die Abwicklung des Aufbaus mit dem Veranstalter. Die Genehmigung diverser Standpläne hat der Auftraggeber bei der jeweiligen Messeleitung/ Behörde zu beantragen. Kommen AMB und ihr zurechenbar Dritte mit einer Leistung in Verzug, so haftet AMB nicht wegen leichter Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

15.

AMB behält sich ausdrücklich vor, aus technischen oder anderen Gründen, andere als die angebotenen Artikel zur Auslieferung zu bringen.

16.

Bei Tarifänderungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden oder erst später beginnenden Bestellungen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

17.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 20 % MwSt. und 1 % Vertragsgebühr. Sämtliche Steuern und Abgaben, die aus der Durchführung des vorliegenden Auftrages resultieren, werden an den Auftraggeber weiter verrechnet. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes kommt der jeweils gesetzlich vorgeschriebene Satz zur Anwendung. Sämtliche Preisangaben gelten im Fall eines Gesamtaufbaues einer Veranstaltung durch AMB. In anderen Fällen werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet.

18.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das überlassene Material/Mobiliar in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und daher nicht immer neuwertig ist. Es wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt.

19.

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass Aufnahmen sowie sein Firmenlogo unentgeltlich von AMB für deren Referenzliste verwendet werden kann.

20.

Die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht.

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